booby  Satzung, Verordnungen und Gesetze

 

 

 

 

 

 

Nachtfischerlaubnis 2012

 

Auf Grund dessen das wir seit Jahren mit einem vermehrten Welsaufkommen in unserem Unteren Weiher zu kämpfen haben, wurde uns auch in diesem Jahr wieder die Nachtfischgenehmigung erteilt.

Damit ist vom 1. Juni 2012 bis zum 30. September 2012 das Nachtfischverbot am Unteren Weiher aufgehoben.

Ebenso aufgehoben ist auch das Mindestmaß beim Wels  ( 30 cm ). Alle gefangenen Welse müssen nach dem Fang sofort waidgerecht abgetötet werden.


Hier findet ihr die

Schonmaße und Schonzeiten der Primsgemeinschaft Nalbach

mehr......



Der Vorstand weist ausdrücklich darauf hin, das das befahren des Damms mit dem PKW zum Be- und Entladen der Angelutensilien nicht gestattet ist.



 

Rauchen in der Hütte verboten

 

Laut einem Mitgliederbeschluss vom 6.April 2008 ist das Rauchen in

unserer Hütte nicht gestattet .

Ausgenommen davon sind lediglich Hüttenvermietungen.





Tagesfangmenge an unseren Weihern

3 kg Weissfische
rotaugebrassenrotfeder

oder

1 Hecht    hecht

oder

1 Zander  zander

oder

1 Karpfen 
karpfen

oder

1 Schleie 
schleie