Satzung,
Verordnungen und Gesetze
Nachtfischerlaubnis 2012

Auf Grund dessen das wir seit Jahren mit einem vermehrten Welsaufkommen in
unserem Unteren Weiher zu kämpfen haben, wurde uns auch in diesem Jahr
wieder die Nachtfischgenehmigung erteilt.
Damit ist vom 1. Juni 2012 bis zum 30. September 2012 das Nachtfischverbot
am Unteren Weiher aufgehoben.
Ebenso aufgehoben ist auch das Mindestmaß beim Wels ( 30 cm ). Alle
gefangenen Welse müssen nach dem Fang sofort waidgerecht abgetötet werden.
Hier findet ihr die
Schonmaße und Schonzeiten der Primsgemeinschaft Nalbach
Der Vorstand weist ausdrücklich darauf hin, das das befahren des
Damms mit dem PKW zum Be- und Entladen der Angelutensilien nicht gestattet
ist.

Rauchen in der Hütte verboten
Laut einem Mitgliederbeschluss vom 6.April 2008 ist das Rauchen in
unserer Hütte nicht gestattet .




